24. Oktober 2017

Saunaritter e.V. Aufnahmeregeln

Bei der Vorstandssitzung am 31.8.2017 wurde folgendes Prozedere für neue reguläre Mitglieder beschlossen:

  1. Ablegung der Ritterprüfung.
  2. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung werden den Kandidaten Aufnahmeanträge und SEPA-Lastschriftsmandate ausgehändigt, die die Kandidaten vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  3. Die Aufnahmeanträge werden bei der nächsten Vorstandssitzung verhandelt.
  4. Die Vorstandsentscheidung wird den Kandidaten mitgeteilt.
Zur Zeit sind die Bedingungen für die Ritterprüfung die folgenden:
  • Insgesamt hat jeder Kandidat bei der Prüfung 14 Minuten in drei Runden Ritteraufguss zu absolvieren. 
  • An jeder Runde dürfen höchstens 12 Personen teilnehmen. 
  • Alle 30 Sekunden wird ein halber Liter Wasser aufgegossen, nach fünf Minuten wird im 20-Sekundenrhythmus aufgegossen. 
  • Die einzelnen Rundenstarts dürfen nicht mehr als 45 Minuten auseinander liegen. 
  • Die Starttemperatur beträgt 100 Grad Celsius.

Termine für die Ritterprüfung werden an den Trainingsabenden und in bestimmten Social-Media-Diensten bekannt gegeben.
 
Aufnahmeanträge werden den Kandidaten erst nach der erfolgreich absolvierten Prüfung ausgehändigt.

Eine erfolgreich abgelegte Prüfung garantiert nicht die Aufnahme in den Verein, sondern sie ist nur eine Voraussetzung. Der Vorstand behält sich vor, Anträge trotz bestandener Prüfung abzulehnen.





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